FAU ERLANGEN-NÜRNBERG - W3 Informatik 2 (Programmiersysteme und Software Engineering)

Die Technische Fakultät besetzt im Department Informatik zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine W3-Professur für Informatik 2 (Programmiersysteme und Software Engineering) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Frist: 09.11.2025

Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. Wir erwarten insbesondere herausragende Forschung auf mindestens einem der folgenden Gebiete:

  • Design, Implementierung und Performance-Optimierung von Programmier-Systemen
  • Software Engineering und Programmiermodelle für neuartige Systemumgebungen
  • Sprach-, Entwicklungs- und Systemunterstützung für sichere und effiziente Systeme
  • Programmanalyse und -verifikation
  • Verifizierte Kompilierung, Programmtransformation und Programmsynthese
  • Künstliche Intelligenz in Software Engineering und Programmiersystemen
  • Nachhaltigkeit von Software-Systemen

Die Lehre soll das bestehende Angebot auf dem Gebiet der Programmiersysteme und des Software Engineering erweitern, sowohl für die Informatik als auch für angrenzende Studiengänge (z. B. Data Science und Wirtschafts­informatik). Ein besonderes Engagement wird bei der Übernahme von Grundlagenlehrveranstaltungen im Bachelor-Studiengang Informatik erwartet.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul­studium, pädagogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissen­schaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätzliche wissen­schaftliche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleichwertige wissen­schaftliche Leistungen nachgewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschul­bereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können.

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamten­rechtlichen Voraus­setzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamten­gesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschul­innovations­gesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Dritt­mitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englisch­sprachigen Lehre wird gewünscht.

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancen­gleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwer­behinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissen­schaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e. V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (CV, Schriftenverzeichnis, Lehrkonzept und Forschungskonzept, Drittmitteleinwerbungen, Zeugnisse und Urkunden), vorzugsweise in englischer Sprache, webbasiert unter https://berufungen.fau.de bis zum 09.11.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter tf-dekan@fau.de sehr gerne zur Verfügung.